Ein Diskriminierungsverfahren ist oft weniger formal und zielt häufig auf eine einvernehmliche Lösung ab, während ein normales Gerichtsverfahren rechtliche Ansprüche durchsetzt und in der Regel vor einem Richter stattfindet. In Diskriminierungsverfahren gibt es oft Schlichtungsversuche, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Das Verfahren ist auch darauf ausgerichtet, ein Bewusstsein für Diskriminierung zu schaffen und Veränderungen zu fördern, während Gerichtsverfahren mehr auf rechtliche Konsequenzen fokussiert sind.
Der §175 StGB ist seit seiner Streichung aus dem Strafgesetzbuch nicht mehr anwendbar, daher gibt es keine aktuellen rechtlichen Konsequenzen mehr. Historisch gesehen führte die Anwendung dieses Paragraphen jedoch zu Verhaftungen und Verurteilungen von vielen homosexuellen Männern bis in die 1980er Jahre. Heute wird der Paragraph oft in der juristischen Ausbildung als Beispiel für diskriminierende Gesetze herangezogen.
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